Preise und Nutzungsbedingungen

Fassung vom 02.12.2021

1. Nutzungsberechtigung

Nutzungsberechtigt sind alle Mitglieder des Vereins Dörpsmobil Großenwiehe e.V., die die Nutzungsvoraussetzungen (Ziffer 2) erfüllen. Bei juristischen Personen ist jeweils nur eine schriftlich vom gesetzlichen Vertreter der juristischen Person benannte Personen nutzungsberechtigt. Das Fahrzeug darf ebenfalls mit Zustimmung und in Anwesenheit eines Nutzungsberechtigten im Fahrzeug von einer anderen Person geführt werden. Der Nutzungsberechtigte hat eigenständig zu prüfen, ob diese Person fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Der Nutzer hat das Handeln des jeweiligen Fahrzeugführers wie eigenes Handeln zu vertreten.

2. Nutzungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Nutzung eines Fahrzeugs ist:

  1. dass der/die Nutzungsberechtigte im Dörpsmobil Großenwiehe e.V. registriert ist,
  2. der Nutzer/die Nutzerin eine für das jeweilige Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis besitzt, dies gilt insbesondere bei Anhängerbetrieb,
  3. eine gültige Fahrerlaubnis und der Personalausweis in Kopie beim Verein vorliegt,
  4. der/die Nutzungsberechtigte die Nutzungsordnung inkl. der Tarifordnung in ihrer jeweiligen Fassung durch Unterschrift anerkannt hat,
  5. das genutzte Fahrzeug für den Nutzungszeitraum gebucht ist,
  6. der/die Nutzungsberechtigte mindestens 18 Jahre alt ist oder Inhaber einer BF-17-Prüfungsbescheinigung ist während der Phase des begleiteten Fahrens. Die gesetzlichen Vorschriften für „Begleitendes Fahren ab 17“ müssen dabei eingehalten werden.

3. Informationspflicht

Der/die Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, den Dörpsmobil Großenwiehe e.V. stets auf dem aktuellen Stand bezüglich seiner Namens-, Adress-, Kommunikationsverbindungs- und Bankverbindungsdaten zu halten. Für Schäden und Folgeschäden, die aufgrund veralteter oder falscher Kundendaten entstehen, haftet der/die Nutzende. Die/der Nutzende ist verpflichtet, jeden Entzug der Fahrerlaubnis sowie jedes Fahrverbot dem Verein unverzüglich bekannt zu geben.

4. Fahrzeugzugang

Jede/r Nutzungsberechtigte erhält mit der MOQO App den Fahrzeugzugang. Schäden, die Dörpsmobil Großenwiehe e.V. aus einer Zuwiderhandlung entstehen, sind in voller Höhe vom betreffenden Mitglied zu tragen. Gegebenenfalls sind auch die Kosten für den Austausch von Schlössern, Schlüsseln oder Zugangskarten zu tragen.

5. Buchung, Stornierung, Freigabe, Überziehung

Die Buchung eines Fahrzeugs erfolgt über das Dörpsmobil Großenwiehe e.V. Buchungsprogramm (Internet oder Smartphone) oder per Telefon. Bei telefonischer Buchung wird zur Vermeidung von Buchungsfehlern dem/der Nutzungsberechtigten am Ende des Buchungsvorgangs der Buchungssachverhalt noch einmal vorgelesen. Bestätigt der Nutzungsberechtigte die Buchung, so erhält die Buchung ihre Gültigkeit. Mit der Buchung erwirbt der Nutzungsberechtigte das Recht zur Nutzung des Fahrzeugs während der gebuchten Zeit und verpflichtet sich zur Zahlung der Nutzungstarife (siehe Tarifordnung in der Anlage). Jede Buchung kann bis 24 Stunden vor Beginn storniert, verkürzt und sofern das Fahrzeug nicht anderweitig gebucht ist, verlängert werden. Bei späterer Verkürzung und Storno fallen die regulären Entgelte gemäß der Tarifordnung an. Bei Überziehung, Fahren mit einem anderen Auto als dem gebuchten Auto, Fahren ganz ohne Buchung wird eine zusätzliche Gebühr nach der gültigen Tarifordnung erhoben. Steht einem anderen Nutzer, der das Fahrzeug für diesen Zeitraum gebucht hatte,

dieses dadurch nicht zur Verfügung, kann dieser zusätzlich ggf. entstandene Kosten (z.B. Taxi) geltend machen.

6. Abrechnung und Zahlungsfristen

Den Preis für Nutzungen und andere Gebühren und Entgelte regelt die jeweils gültige Tarifordnung. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Der Rechnungsbetrag wird über die erteilte Einzugsermächtigung von dem Konto des Vereinsmitglieds abgebucht. Bei Familien- oder Firmenmitgliedschaft umfasst die Abbuchung alle unter dem Mitglied registrierten Nutzungsberechtigen. Erfolgt innerhalb von 8 Wochen nach der Abbuchung kein Widerspruch, so gilt diese als anerkannt.

7. Versicherung

Der Verein schließt für alle Fahrzeuge eine Haftpflicht und eine Fahrzeugvollversicherung ab. Bei selbstverschuldeten Unfällen trägt der Kunde einen Eigenanteil gemäß der jeweils gültigen Tarifordnung (zurzeit 500,- € Selbstbeteiligung bei Vollkaskoschäden und 150,- € bei Teilkaskoschäden). Es gelten die allgemeinen Bestimmungen der Kraftfahrtversicherung. Insbesondere besteht kein Versicherungsschutz gegen Schäden, die durch Fehlbedienung des Fahrzeugs entstanden sind. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug führt, sowie wenn der Fahrer nicht im Besitz der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis oder nicht fahrtüchtig ist.

8. Schäden

Vor Fahrtantritt ist das Fahrzeug auf neue Schäden zu überprüfen. Festgestellte neue Schäden sind zur eigenen Entlastung vor Fahrantritt telefonisch zu melden und im Bordbuch zu vermerken. Während der Nutzung entstandene Schäden sind ebenfalls im Bordbuch festzuhalten und zeitnah telefonisch oder per Email zu melden. Bei geringfügigen Schäden, bei denen eine Reparatur nicht sinnvoll ist, legt der Vorstand gegebenenfalls eine Ausgleichszahlung fest, die an den Dörpsmobil Großenwiehe e.V. zu zahlen ist. Unfälle mit erheblichem Sachschaden, mit Personenschaden und Beteiligung anderer Fahrzeuge sind immer der Polizei zu melden. Fällt ein Fahrzeug durch Unfall, technischen Defekt oder ähnliches aus, muss derjenige, der den Schaden zuerst feststellt, unverzüglich den Vorstand informieren. Wer einen Schaden verursacht oder eine Strafe auslöst, trägt alle dem Verein und den übrigen Nutzungsberechtigten entstehenden Aufwendungen und Kosten, soweit sie nicht von einer Versicherung oder Dritten abgedeckt werden. Dies gilt insbesondere auch für Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, z.B. durch Alkoholeinfluss, bei denen die Versicherung eine Übernahme des Schadens ablehnt. Die übrigen Nutzungsberechtigten verpflichten sich, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Schäden während der Nutzungszeit, deren Verursacher nicht ermittelt oder herangezogen werden kann (z.B. Delle am Parkplatz), gehen (wie es ja auch bei der Nutzung eines eigenen PKW wäre) zulasten des jeweiligen Nutzers, unabhängig davon ob ein eigenes Verschulden vorliegt.

9. Haftungsausschluss

Die Fahrzeuge werden vom Verein Dörpsmobil Großenwiehe e.V. regelmäßig gewartet und auf Fahrtauglichkeit (Luftdruck, Bremsen usw.) überprüft. Jeder Nutzer/jede Nutzerin ist jedoch selbst für die Sicherheit und Fahrtauglichkeit des genutzten Fahrzeugs verantwortlich und hat sich vor Fahrtantritt von der Fahrtauglichkeit zu überzeugen. Gleiches gilt bei der Nutzung eines evtl. im Auto vorhandenen Kindersitzes hinsichtlich seiner ordnungsgemäßen sicheren Verankerung. Die Organisation haftet, abgesehen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht dafür, dass ein gebuchtes Fahrzeug zur Nutzung bereitsteht und einsatzbereit ist; die bereitstehenden Fahrzeuge sicher und fahrtauglich sind.

10. Kündigung

Jede Partei kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende kündigen. Bei vertragswidrigem Verhalten seitens des Nutzungsberechtigten oder nach einem Unfall hat die Organisation das Recht zur fristlosen Kündigung. Der/die Nutzungsberechtigte hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Änderung des Nutzungsvertrages oder der Tarifordnung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn die Rückgabeverpflichtungen zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erfüllt werden.

11. Datenschutz

Dörpsmobil Großenwiehe e.V. erhebt, speichert und nutzt die vom Nutzungsberechtigten angegebenen personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, soweit dies für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses (Bestandsdaten) und die Inanspruchnahme und Abrechnung (Nutzungsdaten) der Nutzung erforderlich ist. Änderungen der personenbezogenen Daten, die das Vertragsverhältnis und die Abrechnung der Nutzung betreffen, hat der der Nutzer Dörpsmobil Großenwiehe e.V. unverzüglich mitzuteilen.

Nutzungsdaten, die für die ordnungsgemäße Abrechnung der Dienste erforderlich sind (Abrechnungsdaten), dürfen von Dörpsmobil Großenwiehe e.V. über das Ende des Nutzungsvorgangs bis zum Abschluss der Abrechnung hinaus gespeichert und genutzt werden.

Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass die Schlüsselausgabe durch eine Videoüberwachung vor unbefugter Nutzung der Fahrzeuge gesichert und überwacht wird. Die Videoaufnahmen werden ausschließlich zum Zweck der Nutzungsberechtigung sowie der zivil- bzw. strafrechtlichen Verfolgung unberechtigter Benutzung verwendet. Der Nutzer kann diese Einverständniserklärung jederzeit schriftlich widerrufen. Ein Widerruf hat die Beendigung der Nutzungsberechtigung durch den Nutzer zur Folge.

12. Sonstige Regelungen

Vor Inbetriebnahme erfolgt eine Entriegelung des Ladekabels von Fahrzeug und Säule. Das Ladekabel ist im Fahrzeug mitzuführen.
Bei Verlassen des Fahrzeugs ist dieses immer zu verschließen, das Fahrzeug ist bei Rückgabe stets mit dem Ladekabel wieder an die Ladesäule anzuschließen und mit der Buchungs-App zu verriegeln.

Das Fahrzeug darf nur auf befestigen Straßen und Wegen im Rahmen des öffentlichen Verkehrs genutzt werden.
Das Fahrzeug ist sauber zu halten; der Innenraum ist bei Bedarf auszusaugen, bei starker Verschmutzung ist das Fahrzeug auch außen zu reinigen.

Die Nutzer verpflichten sich zu einer umweltschonenden und sozialverträglichen Fahrweise.
Bei Anhängerbetrieb ist darauf zu achten, dass die zugelassenen Lasten nicht überschritten werden. In den Fahrzeugen gilt absolutes Rauchverbot.
Die Nutzung kostenpflichtiger Ladestationen geht zu Lasten des jeweiligen Nutzers.

Mit der Ausleihung eines Fahrzeugs erkennt der Nutzungsberechtigte die jeweilige Fassung der Nutzungsordnung an.

Im Fahrzeug gilt absolutes Rauchverbot!

Tiermitnahme nur in geeigneter Transportbox.

Tarifordnung des Dörpsmobil Großenwiehe e.V.

Jährlicher Vereinsbeitrag 50,00 €
Jährlicher Vereinsbeitrag für jedes weitere Familienmitglied 10,00 €
Nutzungsgebühr für 1 Stunde 2,50 €
Nutzungsgebühr für 24 Stunden 25,00 €
Buchungszeit überschritten 10,00 €
Fahrzeug nicht an Ladestation angeschlossen 10,00 €
Extreme Verschmutzung 20,00 €
Schlüsselverlust 250,00 €
Bearbeitung von Busgeldbescheiden 10,00 €
halbjährlicher Vereinsbeitrag (Kurzzeitnutzung)30,00 €